Allgemeine Geschäftsbedingungen für
A die Vermittlung von Beherbergungsleistungen
B die Vermittlung von Erlebnissen
C die Vermittlung von Stadtführungen für Gruppen
D die Vermittlung von Gastronomieleistungen für Gruppen
E die Vermittlung von Grachtenfahrten für Gruppen
Die AGB sind gültig ab dem 08.07.2026.
Lieber Gast,
bitte schenken Sie den nachstehenden Geschäftsbedingungen Ihre Aufmerksamkeit. Sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. (nachfolgend TVF genannt). Diese Geschäftsbedingungen werden Bestandteil Ihres, mit dem TVF als Vermittler von touristischen Leistungen, geschlossenen Vermittlungsvertrages.
A ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMITTLUNG VON BEHERBERGUNGSLEISTUNGEN
§ 1 Gegenstand der Vermittlung
1.1. Soweit Ihre Buchung über das Reservierungssystem des Tourismusvereins Friedrichstadt und Umgebung e. V., - nachstehend "TI/Vermittlungsstelle und TVF" genannt - erfolgt, vermittelt diese als Buchungsstelle Unterkünfte entsprechend dem aktuellen Buchungsangebot. Die vertragliche Beziehung entsteht direkt zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend "BHB" abgekürzt, und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages.
1.2. Den TVF und Sie als Gast verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Abschluss des Gastaufnahmevertrages
Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Der Buchung kann eine unverbindliche Auskunft des BHB über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit vorausgehen. Die Buchung kann auf allen Buchungswegen erfolgen, die vom BHB angeboten werden.
- Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des BHB zustande oder wenn die Unterkunft dem Gast kurzfristig bereitgestellt wird. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Auch Bestätigungen, die mündlich und telefonisch erfolgen, sind sowohl für den Gast als auch den BHB rechtlich verbindlich.
- Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle Personen, welche in der Buchung mit aufgeführt werden und für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Letzteres gilt nur dann, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
- Im Regelfall wird dem Gast von dem BHB (oder in dessen Vertretung von der TI/Vermittlungsstelle) bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Bei solchen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages allerdings nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung abhängig.
- Falls der BHB auf entsprechende Anfrage des Gastes keine verbindliche Buchungsbestätigung vornimmt, sondern dem Gast seinerseits ein verbindliches Angebot unterbreitet, so kommt der Vertrag rechtsverbindlich erst dann zustande, wenn dem BHB die Annahmeerklärung des Gastes ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen innerhalb einer vom BHB hierfür gegebenenfalls im Angebot angegebenen Form und Frist zugeht.
- Der Gast bietet dem BHB, vertreten durch die TI/Vermittlungsstelle als Vermittler, auf mündlichem, schriftlichen oder telefonischen Wege oder per Telefax oder E-Mail den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages an. Mit der Buchungsbestätigung der TI/Vermittlungsstelle, die diese als Vertreter des BHB abgibt, kommt der Gastaufnahmevertrag zustande.
§ 3 Leistungen und Preise
- Die Leistungen, die vom BHB geschuldet werden, ergeben sich ausschließlich aus dem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Buchungsportal.
- Bei den Preisen, die im Buchungsportal angegeben werden, handelt es sich um Endpreise. Sie beinhalten auch, soweit zwischen BHB und Gast nichts anderes vereinbart ist, alle Nebenkosten.
- Etwas anderes gilt für die Entgelte von Leistungen, bei denen in der Buchungsgrundlage bzw. dem Buchungsportal eine verbrauchsabhängige Abrechnung angegeben oder gesondert vereinbart ist (z. B. Strom, Gas, Wasser) sowie für Wahl- oder sonstige Zusatzleistungen. Diese können gesondert anfallen und ausgewiesen werden. Falls sich BHB und Gast ausdrücklich über eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen geeinigt haben (z.B. Bettwäsche, Endreinigung), deren Inanspruchnahme dem Gast freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
§ 4 Anzahlung, Kaution und Bezahlung
- Vereinbaren die Vertragsparteien eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtpreises, so hat der Gast diese Anzahlung bei Vertragsschluss zu leisten. Der Restbetrag (Gesamtpreis abzüglich Anzahlung) muss bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim BHB eingegangen sein.
- BHB und Gast können eine Kaution in Höhe von 100 EURO als Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände vereinbaren. Diese ist bei Übergabe des Schlüssels zu leisten. Die Kaution ist nicht verzinslich. Nach ordnungsgemäßer Übergabe der Ferienwohnung zahlt der BHB die Kaution am Ende des Mietaufenthaltes an den Gast zurück.
- Wenn die An- oder Restzahlung nicht rechtzeitig beim BHB eingehen, behält sich der BHB vor, vom Vertrag nach erfolgter Mahnung mit Fristsetzung zurückzutreten. In diesem Fall ist der Gast zum Ersatz der entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verpflichtet. Der Gast kann mit Rücktrittskosten entsprechend des § 7 belastet werden.
§ 5 Mietzeitraum, An- und Abreise
- Der BHB stellt dem Gast das Mietobjekt am Anreisetag ab 14:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Falls der Gast nach 18:00 Uhr anreisen sollte, so soll er dies dem BHB mitteilen. Falls diese Mitteilung unterbleibt, behält sich der BHB vor, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin sowie bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
- Der Gast hat das Mietobjekt dem BHB am Tag der Abreise bis spätestens 10:00 Uhr geräumt, in besenreinem Zustand zu übergeben. Der Gast muss vor der Abreise das Geschirr spülen und die Papierkörbe und Mülleimer entleeren.
§ 6 Inventarliste und Pflichten des Gastes
- Unmittelbar nach seiner Ankunft soll der Gast die Ferienwohnung/das Ferienhaus anhand der im Mietobjekt befindlichen Inventarliste auf Vollständigkeit sowie auf Gebrauchsfähigkeit überprüfen. Der Gast verpflichtet sich, spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem BHB (oder der von dem BHB benannten Kontaktperson) etwaige Fehlbestände und eventuell festgestellte Mängel mitzuteilen.
- Der Gast hat die Mieträumlichkeiten, die Einrichtungsgegenstände sowie das Inventar pfleglich und mit aller Sorgfalt zu behandeln. Falls der Gast schuldhaft Einrichtungsgegenstände, Mieträume oder das Gebäude sowie zu den Mieträumlichkeiten oder dem Gebäude gehörende Anlagen beschädigt, ist er dem BHB gegenüber im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig. Das gilt jedoch nur dann, wenn und insoweit es sich um eine schuldhafte Verursachung von Seiten des Gastes, seiner Begleitpersonen oder Besucher handelt.
- Der Gast ist verpflichtet, während der Mietzeit in den Mieträumen entstehende Schäden - soweit er sie nicht selbst beseitigen muss - unverzüglich dem BHB oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Falls der Gast Schäden nicht rechtzeitig anzeigt und dadurch Folgeschäden verursacht werden, ist der Gast hierfür im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ersatzpflichtig.
- Der Gast verpflichtet sich, keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und Ähnliches in Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette hineinzuwerfen oder hineinzugießen. Falls der Gast dies nicht beachtet und infolgedessen Verstopfungen in den Abwasserrohren auftreten, so hat der Verursacher die Kosten der Instandsetzung zu tragen.
- Falls eventuell Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes auftreten, so muss der Gast selbst alles ihm Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder eventuell entstehende Schäden gering zu halten.
- Der Gast muss die maximale Belegungszahl einhalten. Falls der Gast diese Bestimmung nicht beachtet und die in diesem Vertrag vereinbarte maximale Belegungszahl überschreitet, so kann der BHB dem Gast gegenüber die außerordentliche fristlose Kündigung aussprechen. In diesem Fall kann der Gast mit Rücktrittskosten entsprechend des § 7 belastet werden.
- Die Gäste müssen gegenseitig und aufeinander Rücksicht nehmen. Sie müssen insbesondere störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, unterlassen. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr ist den Gästen das Musizieren untersagt. Rundfunk-, Fernseh- und Digitalgeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
- Falls die gemietete Unterkunft einen Mangel aufweist, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, muss der Gast dem BHB oder dessen Beauftragten diesen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Das ermöglicht es dem BHB, den oder die Mängel zu beseitigen. Für den Fall, dass der Gast diese Mitteilung unterlässt, hat er keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen.
§ 7 Rücktritt durch den Gast
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet sowohl den BHB als auch den Gast dazu, den Vertrag zu erfüllen. Das gilt unabhängig davon, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gast kann nicht einseitig kostenfrei von einer rechtsverbindlichen Buchung zurücktreten. Falls der Gast dennoch vor Beginn der Mietzeit gegenüber dem BHB vom Gastaufnahmevertrag zurücktritt, muss er (unabhängig von dem Zeitpunkt und von dem Grund des Rücktritts) den vereinbarten oder betriebsüblichen Aufenthaltspreis einschließlich des Verpflegungsanteils sowie der Entgelte für Zusatzleistungen an den BHB zahlen. Der BHB muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat und eine anderweitige Belegung auf den Erfüllungsanspruch gegenüber dem Gast anrechnen lassen.
- Für den Rücktritt bedarf es einer schriftlichen Rücktrittserklärung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim BHB.
- Im Falle des Rücktritts vom Gastaufnahmevertrag hat der Gast pauschalen Ersatz, für die beim BHB bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20% (mindestens jedoch 25 EURO)
Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
danach und bei Nichterscheinen: 90% (bzw. 80 %, wenn Übernachtung mit Frühstück gebucht worden war)
- Der Gast ist berechtigt, gegenüber dem BHB nachzuweisen, dass bei dem BHB kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Tritt der Gast vom Gastaufnahmevertrag zurück, so kann er einen Ersatzgast benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das zwischen Gast und BHB bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der BHB muss dies nicht akzeptieren und kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Ersatzmieters bestehen. Sofern ein Dritter in den Gastaufnahmevertrag eintritt, so haften er und der bisherige Gast dem BHB als Gesamtschuldner für den Mietpreis. Sie haften dem BHB gegenüber auch für die durch den Eintritt des Drittens entstehenden Mehrkosten.
- Sollte der Gast keinen Ersatzgast benennen, so kann auch der BHB für Ersatz sorgen. Eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft hat der BHB nach Treu und Glauben anderweitig zu vermieten. In diesem Fall verringern sich die durch den Vertragsrücktritt entstanden Kosten, weil sich der BHB das dadurch Ersparte, auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen muss.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Gast empfohlen.
§ 8 Kündigungsrecht
- Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
- Nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB sind beide Vertragsparteien dazu berechtigt, den Mietvertrag fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 9 Kündigungsrecht des Gastgebers
- Für den BHB liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei einem vertragswidrigen Gebrauch des Mietobjekts durch den Gast (erhebliche Vertragsverletzung) sowie bei einer erheblichen Missachtung der Hausordnung durch den Gast vor. Dies berechtigt den BHB nach vorheriger Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Die Kündigung ist auch ohne vorherige Abmahnung berechtigt, wenn sich der Mieter in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält der BHB den Anspruch auf den vereinbarten Mietpreis.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
§ 10 Kündigungsrecht des Gastes
- Für den Gast handelt es sich insbesondere dann um einen wichtigen Grund, wenn der BHB dem Gast nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung/des Ferienhauses gewährt.
- Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
§ 11 Haftung
- Der BHB haftet dem Gast gegenüber dafür, dass die Beschreibung des Mietobjektes richtig ist. Ferner muss der BHB die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß erbringen und das Mietobjekt während der gesamten Mietdauer in vertragsgemäßen Zustand erhalten. Falls der Gast bei Abschluss dieses Vertrages von Mängeln Kenntnis hatte, stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536 a BGB nicht zu, es sei denn, er hat sich seine Rechte bei Annahme des Vertrages vorbehalten. Die verschuldensunabhängige Haftung des BHB für bei Vertragsabschluss vorhanden Sachmängel (§ 536 a BGB) ist ausgeschlossen.
- Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des BHB beruht. Dem steht es gleich, wenn der Schaden des Gastes auf ein Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des BHB beruht.
- Für von dem Gast eingebrachte Sachen haftet der BHB nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 701 ff BGB).
- Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Leistungen stehen, welche als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theater- und Konzertbesuche, Ausstellungen usw.) und welche auch ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
§ 12 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen bei WLAN- oder WiFi-Nutzung
- Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLAN das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen und die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten. Es ist ausdrücklich untersagt Filesharing-Webseiten zu besuchen, insbesondere Musik- und/oder Film-Downloads über den WLAN Zugang zu starten.
- Der Gast stellt den BHB von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLAN durch ihn gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den BHB auf diesen Umstand hin.
§ 13 Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen darf der Gast nur dann in der Unterkunft halten oder zeitweilig verwahren, falls ihm dies durch den BHB ausdrücklich erlaubt wurde. Die Erlaubnis gilt jedoch nur für den Einzelfall und kann widerrufen werden, falls Unzuträglichkeiten eintreten. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet der Gast für alle Schäden, die durch die Tierhaltung entstehen.
§ 14 Verjährung
Hinsichtlich der Verjährung von wechselseitigen Ansprüchen des Gastes und des BHB gelten die einschlägigen Normen des BGB.
§ 15 Rechtswahl und Gerichtsstand
- Es findet deutsches Recht Anwendung, mit der Maßgabe, dass falls der Gast seinen gewöhnlichen Sitz im Ausland hat nach Art. 6 Abs. 2 der Rom – I Verordnung auch den Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts genießt, das ohne diese Klausel anzuwenden wäre.
- Gerichtsstand für Klagen des Gastes gegen den BHB ist ausschließlich der Sitz des Beherbergungsbetriebes.
- Für Klagen des BHB gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des BHB als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
© Urheberrechtlich geschützt DTV Deutscher Tourismusverband e.V.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN TICKETVERKAUF FÜR ERLEBNISSE ÜBER DEN TOURISMUSVEREIN FRIEDRICHSTADT U. UMGEBUNG E.V. (BETRIEB DER TOURISTINFORMATION FRIEDRICHSTADT)
§ 1 Gegenstand der Vermittlung
- Der TVF vermittelt über ein elektronisches Reservierungssystem und in der Touristinformation touristische Leistungen, Erlebnisse genannt. Der TVF erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, er vermittelt diese vielmehr im Namen und auf Rechnung dritter Unternehmen, nachfolgend Leistungsträger genannt.
- Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande. Den TVF und den Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Alle Angebote aus dem Erlebnisangebot auf www.friedrichstadt.de und aus dem Veranstaltungskalender sind unverbindlich und freibleibend. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
§ 2 Buchung und Vertragsschluss
- Mit Ihrer Buchung beim TVF bieten Sie dem Leistungsträger den Abschluss eines Vertrages über die Erbringung der Leistung und dem TVF den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Vermittlungsbedingungen verbindlich an.
- Die Buchung kann elektronisch über das Internet oder persönlich vorgenommen werden. Bei einer elektronischen Buchung über das Internet erfolgt die Information durch die Anzeige einer Buchungsbestätigung am Ende des Buchungsvorganges. Sie haben die Möglichkeit, sich diese Buchungsbestätigung nach Abschluss Ihrer Buchung auszudrucken. Der Vertrag kommt mit dem Erwerb eines Tickets zustande und damit bestätigen Sie, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und sie als bindend zu akzeptieren. Bei einem Onlinekauf erfolgt die Bestätigung durch den Abschluss des Bestellvorganges und durch das Anklicken der AGB.
- Die in Ziffer 2.1 genannten Verträge kommen mit der Annahme durch den TVF zustande. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, werden Sie unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung einer Buchungsbestätigung informiert.
- Die dem TVF zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die auf den Internetseiten des Erlebnisshops dargestellten Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle genannten Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 7 bzw. 19 Prozent. Offensichtliche Preisirrtümer vorbehalten.
- Sie werden vor Abschluss der Buchung darauf hingewiesen, ob die Zahlung nach der nachstehenden Ziffer 3.3. oder nach der nachstehenden Ziffer 3.4. erfolgt.
- Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Betrages erfolgt an den TVF. Nach Eingang Ihrer Zahlung erhalten Sie einen E-Voucher, mit dem Sie die gebuchte Leistung in Anspruch nehmen können.
- Den auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Betrag zahlen Sie an den Leistungsträger.
§ 4 Widerrufsrecht, Rückgabe von Tickets
- Für alle mit dem Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. geschlossenen Verträge über den Erlebnisshop gilt kein Widerrufsrecht. Der gesamte, auf der Buchungsbestätigung ausgewiesene Betrag ist zu zahlen.
- Der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. ist berechtigt, eine Bestellung des Kunden, für die bereits eine Transaktionsnummer zugeteilt worden ist, zu stornieren (einseitiges Rücktrittsrecht), wenn der Kunde gegen vom Veranstalter oder vom Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. spezifische Bedingungen verstößt, auf die im Rahmen des Vorverkaufs hingewiesen wurde oder diese zu umgehen versucht (z.B. Verstoß gegen die Urkundenbedingungen, insbesondere gegen Weiterveräußerungsverbote). Die Erklärung der Stornierung/ des Rücktritts kann auch konkludent durch Gutschrift der gezahlten Beträge erfolgen.
Ein Anspruch auf Rückgabe von Tickets und Erstattung des Ticketkaufpreises besteht grundsätzlich nur bei Ausfall und/oder Verlegung von Veranstaltungen. Der Anspruch auf Erstattung des Ticketkaufpreises ist
(a) im Falle des ersatzlosen Ausfalls der Veranstaltung spätestens vier (4) Wochen nach dem entfallenen Veranstaltungstermin,
(b) im Falle der Verlegung auf einen Ersatztermin spätestens bis 24:00 Uhr des Vortages der Ersatzveranstaltung geltend zu machen. Sollten Sie aus, von Ihnen nicht vertretbaren Gründen an der fristgemäßen Geltendmachung des Erstattungsanspruchs gehindert sein – z.B. wegen Krankheit – sind Sie für das Vorliegen derjenigen Voraussetzungen nachweispflichtig, die das Nicht-Vertreten begründen müssen.
- Im Falle der Verlegung der Veranstaltung auf einen Ersatztermin aus Gründen höherer Gewalt ist eine Rückabwicklung des Ticketkaufs und Rückerstattung des Ticketkaufpreises infolge der Verlegung nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des neuen Termins ist Ihnen nachweislich nicht zumutbar, beispielsweise auf Grund einer gebuchten Reise. Als höhere Gewalt gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Katastrophenfälle, Terrorakte, Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse, Pandemien, Epidemien, Feuer, extreme bzw. katastrophenartige Wetterbedingungen (wie Überschwemmung, Orkan- oder Wirbelstürme), die eine Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung Beteiligten darstellen, Unwetter- und/oder Katastrophenwarnungen, Streiks sowie nicht uns verschuldete behördliche Verfügungen. Gezahlte Gebühren (Vorverkaufsgebühr und Systemgebühr) werden nicht zurückerstattet.
- Wird eine Veranstaltung abgesagt und keine Ersatzveranstaltung durchgeführt, werden die Kosten der Eintrittskarte abzüglich Vorverkaufsgebühren gegen Rückgabe der Eintrittskarte erstattet. Im Falle einer Ersatzveranstaltung behalten Karten ihre Gültigkeit.
§ 5 Gewährleistung/Haftung
- Der TVF ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Der TVF haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Vertrages.
- Die Haftung des TVF beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Leistungsträger zu richten. Reichen die auf der Reservierungsbestätigung oder der Eintrittskarte enthaltenen Angaben für die Identifizierung des Leistungsträgers oder Veranstalters nicht aus, können beim TVF die notwendigen Informationen eingeholt werden.
§ 6 Personalisierte E-Voucher/Tickets
Die zur Inanspruchnahme der Leistung berechtigenden E-Voucher/Tickets sind personalisiert und daher nicht auf Dritte übertragbar. Personalisierte E-Voucher/Tickets berechtigen nur die Person zur Inanspruchnahme der Leistung, deren Namen auf dem E-Voucher/Ticket genannt ist.
§ 7 Pflichten des Kunden beim Veranstaltungsbesuch
Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel (z.B. Fackeln, Feuerwerkskörper oder Wunderkerzen), Laserpointer, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen – insbesondere Flaschen und Dosen – dürfen zu keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
§ 8 Ton- und/oder Bildaufnahmen durch den Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V.
Für den Fall, dass während der Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen, wie beispielsweise Rundfunk- oder Fernsehaufnahmen, durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie eventuell in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung vervielfältigt, verbreitet und insbesondere auf unseren Social Media-Kanälen öffentlich wiedergegeben werden dürfen, soweit nicht berechtigte Interessen von Ihnen entgegenstehen.
§ 9 Datenspeicherung/Datenschutz
- Gemäß §28 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Sämtliche, vom Kunden erhobenen, persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Ausschließlich im Rahmen der Bestellabwicklung (Zahlung, Versand) werden die notwendigen Daten auch gegenüber Dritten verwendet.
- Jederzeit können Sie unentgeltlich Auskunft über die, über Sie gespeicherten Daten erhalten. Senden Sie dazu eine E-Mail an die, im Impressum der Homepage des Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. genannte E-Mail-Adresse. Aus Datenschutzgründen kann die Beantwortung der Mail nur an die, beim Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgen.
§ 10 Gerichtsstand
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist, soweit vereinbar, der Gerichtsstand des Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V.. Der Sitz des Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung e.V. wird als Gerichtsstand vereinbart für den Fall, dass der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Vertragspartner seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder der Wohnsitz des Vertragspartners zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Der TVF ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 11 Zusatzbestimmung
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Nichtige oder unwirksame Bedingungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen ersetzt.
C ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON STADTFÜHRUNGEN FÜR GRUPPEN
§ 1 Regelung zu Gruppengrößen
Für Führungen beträgt die Gruppengröße in der Regel 30 Personen. Bei größeren Gruppen sind entsprechend weitere Gästeführer hinzuzuziehen. Bei nicht gemeldeter Überschreitung der maximalen Gruppengröße werden entsprechend weitere Stadtführerentgelte in vollem Umfang fällig, auch wenn keine weiteren Gästeführer kurzfristig vermittelt werden können. Der Anbieter behält sich vor, die überschrittene Personenanzahl von der Führung auszuschließen, wenn hier Bedenken hinsichtlich der Sicherheit bestehen sollten.
§ 2 Vertragsschluss und Stornobedingungen
- Um eine gute Betreuung garantieren zu können, ist es erforderlich, die Führung spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin schriftlich beim TVF zu bestellen. Der Auftraggeber des Führungsangebots erhält vom TVF eine schriftliche Buchungsbestätigung, auf der die Einzelheiten der jeweiligen Führung vermerkt sind.
- Angebote des TVF haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Der TVF behält sich vor, nach Ablauf dieser Gültigkeit Preisanpassungen vorzunehmen.
- Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sieben Tage vor Ihrer Stadtführung die konkrete Personenanzahl schriftlich an den TVF zu melden. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung. Nach Ablauf der Frist wird Ihre Teilnehmerangabe der Rechnungsstellung verbindlich zugrunde gelegt. Nicht fristgerecht gemeldete Unterschreitungen gelten als verspätete Stornierung und erfordern eine 100-% Ausfallgebühr.
- Der Auftraggeber einer Führung erkennt diese Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.
- Der Zeitraum für die Berechnung des Entgelts beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor dem Eintreffen des Gästeführers. Ist der Gästeführer nicht bis spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am Treffpunkt erschienen, bemüht sich der TVF dem Auftraggeber einen anderen Gästeführer zu vermitteln. In diesem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf die volle vereinbarte Dauer der Führung.
- Der Gästeführer gewährt eine maximale Wartezeit von 30 Minuten – gerechnet vom vereinbarten Beginn der Führung an. Bei verspätetem Eintreffen des Kunden muss zwischen diesem und dem TVF vereinbart werden, ob und in welchem Umfang die Führung stattfinden kann. In diesem Fall wird ein Personalkostenzuschlag in Höhe von 30 Euro netto berechnet.
- Bei Verstreichen der Wartezeit von maximal 30 Minuten gilt die Führung als ausgefallen und wird vollständig in Rechnung gestellt.
§ 3 Zahlung
Die Führungskosten sind grundsätzlich vor Beginn der Leistung in bar in der Touristinformation zu zahlen oder sie werden dem Kunden durch den TVF nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Die Zahlungsbedingungen sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen.
D ALLGEMEINE GESCHÄFTFSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMITTLUNG VON GASTRONOMIELEISTUNGEN FÜR GRUPPEN
§ 1 Gegenstand der Vermittlung
- Der TVF vermittelt auf Anfrage Gastronomieleistungen für Gruppen und berechnet dem Leistungserbringer hierfür eine Provision.
- Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande. Den TVF und den Kunden verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Vertragsschluss und Stornobedingungen
- Angebote des TVF haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Der TVF behält sich vor, nach Ablauf dieser Gültigkeit Preisanpassungen vorzunehmen.
- Bitte beachten Sie, dass Sie bei Gruppenreisen verpflichtet sind, sieben Tage vor Ihrer gebuchten Leistung die konkrete Personenanzahl an den TVF zu melden. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung bei Minderbelegung. Nach Ablauf der Frist wird Ihre Teilnehmerangabe der Rechnungsstellung verbindlich zugrunde gelegt. Die Stornierung hat stets schriftlich an den TVF zu erfolgen. Nach Ablauf der Frist fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % an.
- Der Auftraggeber einer Gastronomieleistung erkennt diese Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.
§ 3 Zahlung
Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Betrages erfolgt an den TVF. Nach Eingang Ihrer Zahlung erhalten Sie einen E-Voucher, mit dem Sie die gebuchte Leistung in Anspruch nehmen können.
E ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMITTUNG VON GRACHTENFAHRTEN FÜR GRUPPEN
§ 1 Gegenstand der Vermittlung
- Der TVF vermittelt auf Anfrage Grachtenfahrten für Gruppen und berechnet dem Leistungserbringer hierfür eine Provision.
- Angebote des TVF haben eine Gültigkeit von 14 Tagen. Der TVF behält sich vor, nach Ablauf dieser Gültigkeit Preisanpassungen vorzunehmen.
§ 2 Vertragsschluss und Stornobedingungen
- Bitte beachten Sie, dass Sie bei Gruppenreisen verpflichtet sind, sieben Tage vor Ihrer Buchung die konkrete Personenanzahl an den TVF zu melden. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung bei Minderbelegung. Die Stornierung hat stets schriftlich an den TVF zu erfolgen. Nach Ablauf der Frist fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 100 % an. Nach Ablauf der Frist wird Ihre Teilnehmerangabe der Rechnungsstellung verbindlich zugrunde gelegt.
- Der Auftraggeber einer Gruppengrachtenfahrt erkennt diese Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.
§ 3 Zahlung
Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Betrages erfolgt an den TVF. Nach Eingang Ihrer Zahlung erhalten Sie einen E-Voucher, mit dem Sie die gebuchte Leistung in Anspruch nehmen können.