Service

Wir beraten Sie gerne!

Tourismusverein
Friedrichstadt und Umgebung
Am Markt 9
D-25840 Friedrichstadt
Tel.: +49 (0) 4881/93 93 0
Fax: +49 (0) 4881/93 93 93
dänisch englisch

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A) Reisebedingungen für Pauschalangebote des Tourismusvereins Friedrichstadt und Umgebung e.V. 
B) Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen der Tourismusvereins Friedrichstadt und Umgebung e.V.  
C) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stadtführungen und Reiseleitungen
D) Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bestellung von Leistungen via Internet (Onlineshop)

A) Reisebedingungen für Pauschalangebote des Tourismusvereins Friedrichstadt und Umgebung e.V.

Sehr geehrter Gast,

wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt in Friedrichstadt und Umgebung entschieden haben und hoffen, dass Sie  Ihren Aufenthalt genießen werden.
Im Folgenden finden Sie unsere allgemeinen Reisebedingungen. Diese gelten ausschließlich für die Reisepauschalangebote in Ergänzung zu den §§ 651 a ff. BGB und den §§ 4-11 der BGB InfoV. Die nachstehenden Regelungen werden, sofern wirksam einbezogen, Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter der Reisepauschale geschlossenen Reisevertrag. Lesen Sie diese Bedingungen daher bitte sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen kann, bietet die Buchungsperson dem Leistungsanbieter als Reiseveranstalter, im Folgenden RV genannt, den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der hier abgedruckten Reisebeschreibung an. Die Anmeldung erfolgt für alle in ihr aufgeführten Teilnehmer.
1.2 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahme durch den RV zustande. Bei oder nach Vertragsschluss wird der RV dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung  übermitteln. Hierzu ist er nur dann nicht verpflichtet, wenn zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 7 Werktage liegen. Die Buchungsperson haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden oder Gruppenteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern sie  diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 

1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des RV  vor, an das dieser für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende dem RV durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung die Annahme erklärt.

2. Bezahlung
2.1 Mit der Reisebestätigung  erhält der Kunde einen Sicherungsschein gemäß § 651k Abs. 3 BGB.
2.2 Die Aushändigung eines Sicherungsscheins ist entbehrlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis nicht 75,- EUR pro Teilnehmer übersteigt.
2.3 Mit Vertragsschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheins wird eine Anzahlung fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die  Höhe beträgt 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 15,- EUR. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn auf das in der Rechnung angegebene Konto des RV zu leisten.
2.4 Der RV kann nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Reisende den Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Termin nicht beglichen hat. In diesem Fall kann der Kunde mit den Rücktrittskosten gemäß 5.1 belastet werden.

3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vom RVr zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich aus der von ihm veranlassten und zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung maßgeblichen Leistungsbeschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. 3.2 Nicht durch den Kunden in Anspruch genommene Leistungen (z.B. bei Abbruch der Reise), die dem Kunden aber ordnungsgemäß angeboten wurden, werden nicht zurückerstattet.

4. Leistungs- und Preisänderung
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom RV  nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der RV ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der RV dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verlangt der RV Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen. Der prozentual berechnete pauschale Ersatzanspruch ergibt sich aus dem Verhältnis von der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn und des Reisepreises. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:

Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 15%
Bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 25%
bis zum  08. Tag vor Reiseantritt: 50%
bis zum  03. Tag vor Reiseantritt: 80%
bei Rücktritt am Tag der Reise
oder bei Nichtantreten: 90%.

5.2 Die durch die Stornierung bedingte Rückzahlung an den Reisenden erfolgt unverzüglich. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem RV gegenüber den Nachweis eines geringeren Schadens, als der von ihr geforderten Pauschale zu führen. Der RV bemüht sich um Erstattung der eingesparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
5.3 Werden auf Wunsch des Reisenden nach Zugang der Buchungsbestätigung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, kann dies nur in Form eines Rücktritts vom Reisevertrag mit einer anschließenden Neuanmeldung geschehen. Bei unerheblichen Änderungswünschen kann der RV von der genannten Rücktrittspauschale absehen.
5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der RV  kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seinem Eintritt gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der bisherige Reisende dem RV als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.5 Es wird dem Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden Sie in Ihrer Reisebestätigung.

6. Rücktritt vom Vertrag durch den Reiseveranstalter
6.1 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlichen festgelegten Mindestteilnehmerzahl hat der RV das Recht zum Rücktritt vom Reisevertrag. Will der RV von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so ist er verpflichtet, dies dem Reisenden zum frühesten Zeitpunkt der Kenntnis des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl mitzuteilen, spätestens jedoch 28 Tage vor dem vertraglichen Reisebeginn. Ein Rücktritt durch den RV ist nur unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen möglich.
a) In der jeweiligen Reiseausschreibung ist die Mindestteilnehmerzahl
angegeben, sowie der Zeitpunkt festgelegt, bis zu dem vor dem
vertraglich vereinbarten Reisetermin dem Reisenden spätestens die
Erklärung zugegangen sein muss.
b) Auf die unter a) erläuterten, in der Reiseausschreibung gemachten Angaben muss deutlich lesbar in der Reisebestätigung hingewiesen werden.
c)  Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem          Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
e) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

7. Haftung des Reiseveranstalters
7.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Reisenden vom RV weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder  ein dem Reisenden entstandener Schaden allein durch das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde.
7.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch
a) für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort zum Zielort gemäß der Ausschreibung, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung (Hotel, Pension), etc.) beinhalten
b) wenn ein Schaden des Kunden auf der Verletzung von Hinweis- und  Aufklärungspflichten des RV beruht.
7.3 Für alle gegen den RV  gerichteten Ansprüche, die aufgrund eines Deliktes geltend gemacht werden, ist die Haftung des RV für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.

8. Mitwirkungspflicht und Obliegenheiten des Reisenden
8.1 Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem RV
anzuzeigen, er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Abhilfe zu sorgen.
8.2 Ist vom RV keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet,  dem RV direkt unter der unten bezeichneten Adresse und Telefonnummer unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.
8.3 Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c
BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem Grund wegen
Unzumutbarkeit kündigen, so hat er dem RV eine angemessene Frist zur Abhilfe zu stellen. Diese Frist ist nur dann entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem RV  erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegen über dem RV geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden,  verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Alle übrigen Ansprüche, insbesondere solche aus unerlaubter Handlung unterliegen den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

Tourismusverein Friedrichstadt u.U. e.V.
Am Markt 9
25840 Friedrichstadt

Stand: August 2009



B) Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen der Tourismusvereins Friedrichstadt und Umgebung e.V.

Sehr geehrter Gast,

wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt an der Nordseeküste entschieden haben und hoffen, dass Sie Ihren Aufenthalt genießen werden.

Im Folgenden finden Sie unsere allgemeinen Reisebedingungen. Diese gelten ausschließlich für die Reisepauschalangebote in Ergänzung zu den §§ 651 a ff. BGB und den §§ 4-11 der BGB InfoV. Die nachstehenden Regelungen werden, sofern wirksam einbezogen, Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und dem jeweiligen Veranstalter (im Folgenden RV genannt) der Reisepauschale geschlossenen Reisevertrag. Lesen Sie diese Bedingungen daher bitte sorgfältig durch.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalreiseangebote

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail erfolgen kann, bietet die Buchungsperson dem Leistungsanbieter als Reiseveranstalter, im Folgenden RV genannt, den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der hier abgedruckten Reisebeschreibung an. Die Anmeldung erfolgt für alle in ihr aufgeführten Teilnehmer.

1.2 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahme durch den RV zustande. Bei oder nach Vertragsschluss wird der RV dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nur dann nicht verpflichtet, wenn zwischen Buchung und Reisebeginn weniger als 7 Werktage liegen. Die Buchungsperson haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden oder Gruppenteilnehmern aus dem Reisevertrag, sofern sie diese Verpflichtungen durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des RV vor, an das dieser für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende dem RV durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung die Annahme erklärt.

 

2. Bezahlung

2.1 Mit der Reisebestätigung erhält der Kunde einen Sicherungsschein gemäß § 651k Abs. 3 BGB.

2.2 Die Aushändigung eines Sicherungsscheins ist entbehrlich, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis nicht 75,- EUR pro Teilnehmer übersteigt. Die Aushändigung eines Sicherungsscheins ist weiterhin entbehrlich, wenn der RV eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.

2.3 Mit Vertragsschluss und Aushändigung eines Sicherungsscheins wird eine Anzahlung fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Höhe beträgt 20% des Reisepreises, mindestens jedoch 15,- EUR. Der Restbetrag ist 21 Tage vor Reisebeginn auf das in der Rechnung angegebene Konto des RV zu leisten.

2.4 Der RV kann nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn der Reisende den Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Termin nicht beglichen hat. In diesem Fall kann der Kunde mit den Rücktrittskosten gemäß 5.1 belastet werden.

 

3. Leistungen

3.1 Der Umfang der vom RV zu erbringenden Reiseleistungen ergibt sich aus der von ihm veranlassten und zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung maßgeblichen Leistungsbeschreibung und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.

3.2 Nicht durch den Kunden in Anspruch genommene Leistungen (z.B. bei Abbruch der Reise), die dem Kunden aber ordnungsgemäß angeboten wurden, werden nicht zurückerstattet. Der RV wird sich jedoch um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen und diese dann an den Kunden weiterleiten. Diese Verpflichtung entfällt jedoch dann, wenn es sich um unerhebliche Leistungen handelt, die nicht in Anspruch genommen wurden oder wenn gesetzliche oder behördliche Gründe der Erstattung entgegenstehen.

 

4. Leistungs- und Preisänderung

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den gesamten Zuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der RV ist verpflichtet, den Reisenden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der RV dem Kunden einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.3 Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter in Übereinstimmung mit § 4 Abs.2 BGB-InfoVO ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Der Reiseveranstalter behält sich insbesondere ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluss eine Änderung des Reisepreises aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung des Prospektes zu erklären. Ebenso behält er sich vor, den Reisepreis vor Vertragsschluss anzupassen, wenn die vom Kunden gewünschte oder im Prospekt ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Prospektes verfügbar ist. Der Kunde ist vor Buchung auf die erklärten Änderungen rechtzeitig hinzuweisen. Jederzeit können vom Prospekt abweichende Vereinbarungen einvernehmlich getroffen werden.

 

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim RV. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verlangt der RV Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen. Der prozentual berechnete pauschale Ersatzanspruch ergibt sich aus dem Verhältnis von der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn und des Reisepreises. Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt pro Person:

bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 15%

bis zum 15. Tag vor Reiseantritt: 25%

bis zum 08. Tag vor Reiseantritt: 50%

bis zum 03. Tag vor Reiseantritt: 80%

bei Rücktritt am Tag der Reise

oder bei Nichtantreten: 90%.

5.2 Die durch die Stornierung bedingte Rückzahlung an den Reisenden erfolgt unverzüglich. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem RV gegenüber den Nachweis eines geringeren Schadens, als der von ihr geforderten Pauschale zu führen. Der RV bemüht sich um Erstattung der eingesparten Aufwendungen bei den Leistungsträgern. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

5.3 Werden auf Wunsch des Reisenden nach Zugang der Buchungsbestätigung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, so erhebt der RV bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € x,- je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der RV kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seinem Eintritt gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der bisherige Reisende dem RV als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.5 Es wird dem Reisenden den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung empfohlen. Dies ist möglich zum Beispiel bei XXX Einzelheiten zum Versicherungsschutz finden Sie auch in Ihrer Reisebestätigung.

 

6. Rücktritt vom Vertrag durch den Reiseveranstalter

6.1 Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlichen festgelegten Mindestteilnehmerzahl hat der RV das Recht zum Rücktritt vom Reisevertrag. Will der RV von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, so ist er verpflichtet, dies dem Reisenden zum frühesten Zeitpunkt der Kenntnis des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl mitzuteilen, spätestens jedoch 28 Tage vor dem vertraglichen Reisebeginn. Ein Rücktritt durch den RV ist nur unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen möglich:

a) In der jeweiligen Reiseausschreibung ist die Mindestteilnehmerzahl angegeben, sowie der Zeitpunkt festgelegt, bis zu dem vor dem vertraglich vereinbarten Reisetermin dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss.

b) Auf die unter a) erläuterten, in der Reiseausschreibung gemachten Angaben muss deutlich lesbar in der Reisebestätigung hingewiesen werden.

c) Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden oder dem Gruppenauftraggeber als dessen Vertreter gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt vom Veranstalter später als vier Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.

e) Der Reisende kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

 

7. Haftung des Reiseveranstalters

7.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Dies gilt, soweit ein Schaden des Reisenden vom RV weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder ein dem Reisenden entstandener Schaden allein durch das Verschulden eines Leistungsträgers herbeigeführt wurde.

7.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des RV sind. Der RV haftet jedoch

a) für Leistungen, die die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort zum Zielort gemäß der Ausschreibung, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung (Hotel, Pension), etc.) beinhalten

b) wenn ein Schaden des Kunden auf der Verletzung von Hinweis- und Aufklärungspflichten des RV beruht.

7.3 Für alle gegen den RV gerichteten Ansprüche, die aufgrund eines Deliktes geltend gemacht werden, ist die Haftung des RV für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.

 

8. Mitwirkungspflicht und Obliegenheiten des Reisenden

8.1 Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich dem RV anzuzeigen, er hat eventuelle Schäden gering zu halten und zu vermeiden. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten für Abhilfe zu sorgen.

8.2 Ist vom RV keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, dem RV direkt unter der unten bezeichneten Adresse und Telefonnummer unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.

8.3 Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, so hat er dem RV eine angemessene Frist zur Abhilfe zu stellen. Diese Frist ist nur dann entbehrlich, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem RV erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

 

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem RV geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB, ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Alle übrigen Ansprüche, insbesondere solche aus unerlaubter Handlung unterliegen den gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

 

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.

 

Tourismusverein Friedrichstadt u.U. e.V.

Stand: März 2010

C) Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stadtführungen und Reiseleitungen

Der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung (nachfolgend „TVF“ genannt) vermittelt mit Sorgfalt Gästeführer/innen (nachfolgend „GF“ genannt) und Reiseleitungen an Einzelgäste und Gruppen. Vertragspartner dieser Führungen sind der Besteller und der/die Stadtführer/in. Alle rechtlichen Beziehungen regeln sich zwischen diesen Parteien gemäß den nachfolgenden Punkten. 

Die meisten Sehenswürdigkeiten Friedrichstadts liegen in der Altstadt/Insel und teilweise im Fußgängerzonenbereich. Deshalb werden die Stadtführungen in der Regel zu Fuß durchgeführt.
Für Stadtführungen beträgt die Gruppengröße maximal 30 Personen. Bei größeren Gruppen sind entsprechend weitere GF hinzuzuziehen. Bei nichtgemeldeter Überschreitung der maximalen Gruppengröße werden entsprechend weitere volle Stadtführerhonorare fällig, auch wenn keine weiteren GF kurzfristig vermittelt werden können.
Um eine gute Betreuung und eine reibungslose Abwicklung der Vermittlung garantieren zu können, ist es erforderlich, die Führung spätestens 14 Tage vor dem gewünschten Termin schriftlich bei TVF zu bestellen. Sowohl der Auftraggeber der Gästeführung als auch der GF erhalten von dem TVF eine schriftliche Vermittlungsbestätigung, auf der die Einzelheiten der jeweiligen Führung (u .a. Termin, Treffpunkt und Höhe des Honorars für den GF) vermerkt sind. Damit gilt die Führung im Sinne eines Dienstleistungsvertrages als verbindlich vereinbart. Der TVF tritt, sofern nicht anders vereinbart, nicht als Veranstalter, sondern lediglich als Vermittler auf.
Der Zeitraum für die Berechnung des Honorars beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, jedoch nicht vor dem Eintreffen des GF. Ist der GF nicht bis spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungsbeginn am Treffpunkt erschienen, bemüht sich der TVF dem Auftraggeber einen anderen GF zu vermitteln. In diesem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf die volle vereinbarte Dauer der Führung.
Der GF ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten einzuhalten – gerechnet vom vereinbarten Beginn der Führung an. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es dem GF frei, länger zu warten oder die zu führenden Personen als nicht erschienen zu betrachten. Nach erfolglos verstrichener Wartezeit gilt die Führung als ausgefallen und begründet damit den Anspruch auf ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Führungshonorars. Bei verspätetem Eintreffen des Bestellers muss zwischen diesem und dem GF vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob – falls der GF keiner anderen Verpflichtungen nachkommen muss –  die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll.
Eine kostenlose Stornierung ist bei dem TVF bis spätestens 48 Stunden vor Führungsbeginn möglich. Sie hat stets schriftlich an den TVF zu erfolgen. Danach fällt ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des Führungshonorars an. Ist der GF einsatzbereit zur Stelle und fällt die vorgesehene Führung  aus, wird das volle Führungshonorar fällig.
Das Stadtführungs- bzw. Reiseleitungshonorar ist grundsätzlich entweder vor Beginn der Führung in der Tourist-Information bar zu bezahlen, auf Wunsch wird eine Quittung ausgestellt, oder vorab per Rechnungsstellung zu überweisen Die Zahlungsbedingungen sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen.
Die TVF haftet lediglich für die ordnungsgemäße Abwicklung der Vermittlung soweit ihm eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Der GF haftet nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln; dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung des GF bezieht sich ausschließlich auf die Erfüllung des vereinbarten Leistungsumfangs, sowie des vereinbarten Zeitrahmens und ist begrenzt auf den Betrag des Führungspreises.
Der Auftraggeber einer Führung erkennt diese Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung an.   


Tourismusverein Friedrichstadt u.U. e.V.
Am Markt 9
25840 Friedrichstadt

Stand: Februar 2010



D) Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bestellung von Leistungen via Internet (Onlineshop)

Anbieter: Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung, Am Markt 9, 25840 Friedrichstadt
Leitung: Anke Stecher, Bürgermeister: Peter Hofmann St. nr. beantragt beim Finanzamt Flensburg

1. Lieferadresse, Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge vom Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung mit dem Kunden, die über diesen Onlineshop (http://www.friedrichstadt .de) geschlossen werden.
1.2. Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Hiervon abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit und werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote des Onlineshops sind unverbindlich. Mit dem Anklicken des Bestell-Buttons erklärt der Kunde verbindlich gegenüber dem Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung, den Inhalt des Warenkorbes bzw. die in der Liste ausgewählten Artikel erwerben zu wollen. Der Vertrag kommt erst durch Erklärung des Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung nach Absenden der Bestellung zustande.

3. Informationspflichten
3.1. Zur Bestellung der Produkte muss der Kunde sine für die Ausführung der Bestellung notwendigen Daten eingeben. Der Kunde ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich die für die Bestellung notwendigen Daten des Kunden, insbesondere das Vertretungsrecht des vom Kunden zu Bestellungen ermächtigten Vertreters, ändern, ist er verpflichtet, der Tourist Information Friedrichstadt diese Änderung unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
3.2. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er diesbezüglich von vornherein falsche Daten an, so kann der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung, soweit ein Vertrag bereits zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann auch in Form einer E-Mail erklärt werden. 3.3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm eventuell angegebenes E-Mail-Konto ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist und insbesondere nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten ausgeschlossen ist.
3.4. Die Fehlerhaftigkeit der Angaben im Sinne der vorstehenden Ziffer 3.2. wird vermutet, wenn eine an den Kunden gerichtete E-Mail dreimal hintereinander zurückkommt oder die Leistung aufgrund fehlerhafter Anschrift nicht erbracht werden kann.

4. Widerrufsrecht
4.1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Entgegennahme der Leistung zu widerrufen, indem er dem Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung gegenüber schriftlich oder per E-Mail eine entsprechende Erklärung abgibt und/oder die Gegenstände im Originalzustand an den Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung zurücksendet. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
4.2. Im Falle des Widerrufs erstattet der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung den Kaufpreis vollständig, sobald der Kunde die Gegenstände originalverpackt, mit seinem Namen und Anschrift gekennzeichnet, zurückgesandt hat. Die Rücksendung erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Käufers. Bei Rücksendung beschädigter oder benutzter Ware behält sich die Tourist Information Friedrichstadt vor, die Wertminderung der Ware ersetzt zu verlangen, die über eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme hinausgeht, sowie den Wert der Nutzung der Ware zu verlangen. Ersatzansprüche werden mit einem ggf. bereits gezahlten Kaufpreis verrechnet.
4.3. Das Widerrufsrecht entfällt in folgenden Fällen: bei Verträgen über speziell nach den Vorgaben des Kunden angefertigten Waren oder solche, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet bzw. schnell verderblich sind.
4.4. Ein uneingeschränktes Rückgaberecht i.S.v. § 361b BGB wird nicht vereinbart.

5. Lieferung, Preisstellung, Gefahrübergang, Eigentumsvorbehalt
5.1. Ist die versprochene Leistung nicht verfügbar, weil der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung von seinen Unterlieferanten nicht oder nicht rechtzeitig beliefert wurde oder der Vorrat des Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung an den betreffenden Produkten erschöpft ist, ist der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. Ist die Erbringung einer preislich und qualitativ gleichwertigen Leistung nicht möglich, so kann der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung sich vom Vertrag lösen und braucht die versprochene Leistung nicht zu erbringen. Der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung verpflichtet sich für diesen Fall, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine gegebenenfalls bereits geleistete Zahlung des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.
5.2. Der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung liefert die bestellten Produkte an die in der Bestellung genannte deutsche Adresse.
5.3. Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Kunden über, wenn die Produkte zum Versand gebracht oder abgeholt worden sind. Wenn der Versand oder die Zustellung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verzögert wird oder der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug kommt, so geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Verzögerung auf den Kunden über.
5.4. Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. Tauscht der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung zur Durchführung eines Auftrags des Kunden Produkte aus, geht mit dem Austausch das Eigentum an den zurückgenommenen Produkten auf den Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung und das Eigentum an den statt dessen gelieferten Produkten mit der Erfüllung der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung gegen den Kunden zustehenden Ansprüche auf den Kunden über.

6. Zahlung & Versand
6.1. Die Bezahlung kann derzeit nur durch Vorkasse erfolgen. Der Rechnungsbetrag ist unter Angabe des Verwendungszweckes (Rechnungsnummer bzw. Kundenname) auf folgendes Konto des Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung zu überweisen: Kontoinhaber: Toruismusverein Friedrichstadt und Umgebung Kontonummer.: 121 289 094 Bankleitzahl: 217 500 00 Bank: Nord-Ostsee-Sparkasse IBAN: BIC:
6.2. Nach Zahlungseingang auf dem Konto des Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung werden die Artikel umgehend dem Versand übergeben.

7. Gewährleistung, Beseitigung von Softwarefehlern

7.1. Bei Mängeln eines Produktes, die innerhalb von 24 Monaten nach Gefahrenübergang infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes auftreten (z.B. Konstruktions- oder Materialfehler, Fehlen zugesicherter Eigenschaften), leistet der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung unter Ausschluss weitergehender Ansprüche durch Instandsetzung oder Neulieferung Gewähr.
7.2. Gelingt die Mängelbeseitigung nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Kunde Herabsetzung des Preises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Haftung des Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung bleibt hiervon unberührt.

8. Datenschutz, Gerichtsstand
8.1. Soweit personenbezogene Daten gespeichert oder sonst verarbeitet werden, wird der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung die Anforderungen des Datenschutzgesetzes erfüllen. Der Tourismusverein Friedrichstadt und Umgebung wird insbesondere die Weisungen des Kunden beachten und die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherung der Daten gegen Missbrauch treffen.
8.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Kaufmann ist, Friedrichstadt.